lbs = Pfund (lat. libras, Plural), englische Maßeinheit für Masse.
1 Pfund = 1 lb, 2 Pfund = 2 lbs (Plural)
Aussprache = Pound(s) oder Pfund aber nicht „libs” !!!
Quelle: Bundesministerium des Innern
Verbot des Führens bestimmter Messer
Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimeter ist verboten, soweit hierfür kein berechtigtes Interesse vorliegt.
Unter jugendlichen Gewalttätern sind die Messer, die nun dem Führensverbot unterliegen, als Statussymbol und Tatwaffe weit verbreitet.
Das Führensverbot soll einen Beitrag leisten, die steigende Zahl der Messerstechereien in Ballungsgebieten einzudämmen.
Wer solche Gegenstände zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, beim Sport (zum Beispiel als Taucher, Angler oder Bergsteiger) oder zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt,
wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt.
Werden diese Gegenstände jedoch in der Öffentlichkeit eingesetzt, um insbesondere andere einzuschüchtern oder zu bedrohen, kann die Polizei nach neuer Rechtslage dagegen einschreiten.
Nach der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG) vom 04. November 1987 (GVBl S. 404),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. März 2004 (GVBl S. 104, BayRS 793-3-L) war der Fang von Fischen durch menschliche
Tätigkeit zur Nachtzeit (eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) verboten (§ 12 Abs. 1 Nr. 6).
In der neuen Fassung des § 12, die ab 01. Januar 2005 gilt, ist das Verbot der Nachtfischerei gestrichen.